Artenschutz

Jagd ist auch Artenschutz. Ohne den regulierenden Eingriff der Jäger, wären manche heimische Arten bereits ausgestorben.

Naturschutz

Jäger sind auch Naturschützer. Ihre Aufgabe ist es auch die Lebensräume der heimischen Arten zu schützen und wiederherzustellen.

Wildbret

Jäger sind Lebensmittelerzeuger. Sie liefern Fleisch in Bioqualität unter ständiger veterinärmedizinischer Aufsicht und Kontrolle.

Tradition

Die Jagd ist Tradition. Die Weitergabe des Brauchtums erhält eine jahrhundertelange Tradition am Leben.

Die rechtlichen Regelungen rund um die Jagd in Deutschland

Jagdschule Sachsen-Anhalt im Rittergut Etzdorf

Die rechtlichen Regelungen zur Jagd in Deutschland sind viel diskutiert, vielfach strapaziert, selten geliebt aber notwendig. 

Dazu gehören die Vorschriften zur Jagd, wie das Bundesjagdgesetz, die Jagd- und Schonzeitenverordnung, die Bundeswildschutzverordnung oder die einzelnen Landesjagdgesetze. Über die Regelungen in einigen Bundesländern wird oft diskutiert, vor allem nachdem die Länder seit 2006 erweiterte Gesetzgebungskompetenzen im Bereich der Jagd erhalten haben.

Es spielen aber auch andere gesetzliche Grundlagen eine Rolle, welche sich nicht unmittelbar mit der Jagd befassen. So geht es vor allem um das Waffenrecht, Natur- und Artenschutz aber auch um den Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie Drohne, Wildkameras oder optische Geräte.

Das Jagdrecht in Deutschland nach Bundesjagdgesetz

Das Bundesjagdgesetz definiert das Jagdrecht wie folgt:

„Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.“

Dadurch werden grunlegende Begriffe wie die  Jagdausübung, Aneignung, Wild und Hege schon per Gesetz beschrieben und präzisiert.

 

Jagdschule Sachsen-Anhalt im Rittergut Etzdorf

Jagdausübung nach BJagdG

Jagdschule Sachsen-Anhalt im Rittergut Etzdorf

Im Paragraph 1 Abs. 4 ff Bundesjagdgesetz steht:  „Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.“ und „Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.“.

Damit wird deutlich gemacht, dass das Wild dem Inhaber des Jagdausübungsrechts nicht gehört. Er besitzt lediglich das Recht, sich das Wild anzueignen. Das Wild selbst ist “herrenlos”. 

 

Wild und Hege

Bereits in Absatz 1 heißt es: „Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.“ Diese Pflicht zur Hege wird in Absatz 2 erläutert: „Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.“

Weiter heißt es „Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.“

Jagdschule Sachsen-Anhalt im Rittergut Etzdorf

Waidgerechtigkeit

Jagdschule Sachsen-Anhalt im Rittergut Etzdorf

Eine grundlegende Pflicht jedes Jägers besteht darin: „Bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.“

Die Weidgerechigkeit kann als Summe aller rechtlich bedeutsamen, allgemein anerkannten, geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln definiert werden, die bei der Ausübung der Jagd als waidmännische Pflichten zu beachten sind.

Es handelt sich hierbei um einen “unbesimmten Rechtsbegriff”. Dadurch können Entwicklungen besser integriert werden. Der Begriff unterliegt daher aber auch einem ständigen Wandel. Wesentlich ist heute beispielsweise der Tierschutzaspekt. Das Gebot, aus dem Tierschutzgesetz, einem Tier nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen zuzufügen, findet sich darin wieder. 

JETZT UNVERBINDLICH ANMELDEN

Melden Sie sich hier unverbindlich zum nächsten Kurs für die Ausbildung zur Jägerin oder zum Jäger an.
ZUR ANMELDUNG