Naturschutz – Artenschutz – Die Jagd

Die Jagd, der Naturschutz und der Artenschutz sind fest miteinander verbunden. Eine nachhaltige Jagd ist nur möglich wenn es intakte und artenreiche natürliche Lebensräume gibt.

Aus diesem Grund sind Jäger schon aus reinem Selbstzweck auch Naturschützer. Inzwischen gilt es als anerkannter Standard, dass die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zu deren Bewahrung beiträgt. Nur wenn natürliche Lebensräume gestaltet und wiederhergestellt werden, kann der Jäger Ihre natürlichen Ressource nachhaltig nutzen.

Dieser Erkenntnis trägt zum Beispiel auch das Bundesjagdgesetz Rechnung, unter dem Begriff “Hege” erfasst man hier den Schutz, den Erhalt, die Pflege sowie die Nutzung von Tierbeständen.

Jäger sind auch Naturschützer

Laut Bundesjagdgesetz § 1 ist mit dem Jagdrecht auch die Pflicht zur Hege verbunden. Außerdem wird festgestellt, dass die Hege die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel hat. 

Deshalb sind Jäger Naturschützer. Er ist sogar per Gesetz verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, die dem Erhalt und Schutz einheimischer Wildarten dient. Zu den häufigsten Naturschutzmaßnahmen der Jäger zählen Biotopschutz, Biotopvernetzung und gezielte Schutzmaßnahmen für gefährdete Arten.

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